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Betriebliche Suchtprävention

Betriebliche Suchtpräventionsprogramme sind seit mehr als 25 Jahren Bestandteil moderner Personalpolitik in privaten Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen.
Ursprünglich gestartet als Alkohol oder Suchtprogramme haben sie sich hervorragend bewährt, bei Suchtproblemen am Arbeitsplatz wirksam zu helfen.
Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Sucht und Suchterkrankung auf allen Hierarchieebenen in der Arbeitswelt.
In der Erweitererung als betriebliches Suchtpräventionsprogramm sind sie zugleich der wirksamste Weg, einen Großteil der erwachsenen Bevölkerung mit Sucht vorbeugenden Maßnahmen zu gezielt zu erreichen.

Die systematische Aufklärung über Wirkungen von Suchtmitteln, über riskante Konsummuster und ihre gesundheitlichen sowie sozialen Folgen, eine veränderte Konsumkultur im Betrieb regt viel Beschäftigte zu einem verantwortlichen Umgang mit Suchtmitteln an, was sich im kollegialen wie im privaten Umfeld positiv auswirken kann.

Diese neuen Ansätze in der Suchtvorbeugung lassen sich hervorragend mit den Ansätzen der betrieblichen Gesundheitsförderung verknüpfen.

Suchtprävention berührt die Werte und Haltungen, die in der Unternehmenskultur gelebt werden oder auch nicht. Dazu gehört die Frage, wie im Betrieb mit Suchtmitteln umgegangen werden soll. An der betrieblichen Suchtprävention wird sichtbar, wie Unternehmen ihre soziale Verantwortung gegenüber Beschäftigten auslegen, wie ernst sie es im Arbeitsschutz mit der Vorbeugung und dem Abbau gesundheitlicher Gefährdungen und suchtfördernder Arbeitsbedingungen nehmen.

Suchtpräventioin stellt hohe Anforderungen an das Führungsverhalten. Der Erfolg eines Suchtpräventionsprogramms hängt wesentlich davon ab, wie Personalverantwortliche ihre Rolle wahrnehmen, ob sie sich als Vorbild verstehen und welche Klärungshilfen sie bei Konflikten anbieten? Wie aufmerksam sie gegenüber gesundheitlichen Problemen oder Leistungs- und Verhaltens-änderungen von Beschäftigten sind.
Neben Führungskräfteseminaren bietet die betriebliche Suchtprävention deshalb gerade Personalverantwortlichen professionelle und sehr praxisbezogene Unterstützung bei der Intervention und gezielten bereichsbezogenen Präventions-maßnahmen an.

Ebenso bedeutsam sind betriebliche Programme für die Suchthilfe. Sie haben wesentlich zu einem Verständnis von Alkoholismus und anderen Formen der Abhängigkeit als behandlugnsbedürftige Krankheiten beigetragen.
Durch konsequent mit Hilfeangeboten verbundene Interventionen bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz wird ein riskanter Konsum unterbunden und suchtgefährdeten oder suchtkranken Beschäftigten frühzeitig eine Perspektive aufgezeigt, wie sie mit betrieblicher Unterstützung eine Lösung ihrer Suchtprobleme in Angriff nehmen können.

Die Qualifizierung der Personalverantwortlichen, Handlungsanleitungen mit gestuften Gesprächsfolgen sowie interne und/oder externe Beratungsangebote sind wichtige Kernelemente der Suchthilfe im Betrieb.

 

Das Büro für Suchtprävention (BfS), der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS), hält seit mehr als anderthalb Jahrzehnten in dem Bereich der betrieblichen Suchtprävention folgende Fach- und Serviceleistungen vor:

 
  • Qualifizierung von Personalverantwortlichen zur Umsetzung der gesetzlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • Qualifizierung von Personalverantwortlichen zur Führung von gesundheitsbezogenen Gesprächen (Fürsorge-, Klärungs- und Stufengespräche) mit Mitarbeiter/Innen
  • Suchtpräventive Maßnahmen für Auszubildende
  • Fachliche Beratung von Organisationen bei der Implementierung suchtpräventiver Maßnahmen.
 

Serviceleistungen für betriebliche AkteurInnen

Fachveranstaltungen für betriebliche AkteurInnen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Präventionsfachleute, innerbetriebliche SozialberaterInnen, und Personal- und Betriebsräte haben die schwierige Aufgabe, LobbyistInnen für eine komplexe Thematik Suchtprävention am Arbeitsplatz zu sein. Sie müssen das Thema immer wieder neu an Personalverantwortliche herantragen und im Unternehmen Bündnisse mit anderen Fachabteilungen für ihre suchtpräventiven Aktivitäten schließen.
Das Büro für Suchtprävention setzt deshalb einen Schwerpunkt in der fachlichen Beratung betrieblicher AkteurInnen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In diesem Bereich werden unterschiedliche Serviceangebote vorgehalten, die größtenteils unentgeltlich und anlassbezogen abrufbar sind.

 

Aufbau von Netzwerken und fachliche Verankerung

Für die Funktion der betrieblichen Suchtprävention und -hilfe gibt es keine formale Qualifikation. Vielmehr ist es so, dass die in diesem Bereich Tätigen unabhängig von der Fach- und Tätigkeitsbezeichnung sehr unterschiedliche fachliche Qualifikationen und persönliche Kompetenzen in ihre Arbeit einbringen.

Deshalb ist die fachlichen Kooperation mit regionalen Beratungseinrichtungen, Fachkliniken und der kontinuierliche Austausch mit anderen (betrieblichen) Fachleuten ein wichtiger Aspekt externer Vernetzung.

Vor diesem Hintergrund spielt das Angebotsspektrum der Fachveranstaltungen für betriebliche AkteruInnen des Arbeits- und Gesundheitschutzes eine besondere Rolle. Hierbei handelt es sich um Informations- und Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen der betrieblichen Suchtprävention und- hilfe.

Die Themen und Termine können auf dafür vorgesehenen Terminseite abgerufen werden. Darüber hinaus besteht auch im Sinne einer regionalen Vernetzung, die Möglichkeit, sich in einen Verteiler aufnehmen zu lassen, um regelmäßig Einladungen zu den Fachveranstaltungen zu erhalten.

 

Ansprechpartnerin:

Angelika Nette
Referentin für betriebliche Suchtprävention
Fon: 040 284 99 18-11
Fax: 040 284 99 18 19
E-Mail: nette@sucht-hamburg.de

 

Dokumentation Resilienz (PDF)

Resilienz