Nachhaltig wirksame Suchtprävention

Neue Empfehlungen für die Praxis suchtpräventiver Fach- und Leitungskräfte sowie von Entscheidungsverantwortlichen

Bereits im Jahr 2014 wurde als Ergebnis einer vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Klausurwoche von Expert*innen das „Kölner Memorandum zur Evidenzbasierung in der Suchtprävention“ veröffentlicht. Davor und danach gab es vielfältige, teils kontroverse Diskussionen über Möglichkeiten und Grenzen einer evidenzbasierten suchtpräventiven Praxis in der in Deutschland.

Gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurden vor kurzem in einem Forschungsprojekt des Deutschen Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP) der Katholischen Hochschule (KatHo) NRW, Abt. Köln, in Zusammenarbeit mit dem Institut für Interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg (ISD) Empfehlungen für die erfolgreiche Gestaltung nachhaltig wirksamer Suchtprävention erarbeitet. Diese Empfehlungen sollen und können das Kölner Memorandum 2014 nicht ersetzen, sondern als praxisorientierte Handlungsanleitungen helfen, die Qualität der Suchtprävention zu sichern und eine evidenzbasierte Suchtprävention in Deutschland zu etablieren.

Die Empfehlungen sind unter enger Einbeziehung von Fach- und Leitungskräften aus der suchtpräventiven Praxis entstanden. Aufgrund des unterschiedlichen Perspektiv- und Anwendungsspielraums wurden Empfehlungen sowohl für Fach-/Leitungskräfte in der praktischen Arbeit der Suchtprävention als auch für Entscheidungsverantwortliche in Leitungspositionen von Trägern und Verbänden, in der Politik usw. entwickelt. (Quelle: Pressemitteilung 15.9.20 von Prof. Dr. Dipl.-Psych. Tanja Hoff, KatHO NRW, und Dipl.-Psych. Hermann Schlömer, ISD Hamburg)

Die Empfehlungen stehen u.a. unter www.isd-hamburg.de/evidenzbasierte-suchtpraevention zum Download zur Verfügung.

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