Cannabisgesetz zum 1. April 2024 in Kraft getreten

Zum 1. April 2024 ist in Deutschland das Cannabisgesetz (kurz CanG) in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht erlaubt und wird bestraft.

Informations- und Hilfsangebote in Hamburg

Der Konsum von Cannabis ist – wie der Konsum anderer psychoaktiver Substanzen auch – mit Risiken verbunden. Lesen Sie hierzu auch unsere Safer Use Empfehlungen für Erwachsene.

Besonders riskant ist Cannabis für Jugendliche und junge Erwachsene, da sich der Konsum in dieser Zeit negativ auf die Gehirnentwicklung auswirken kann. Um Jugendliche und auch Fachkräfte und Eltern über die Risiken von Cannabis aufzuklären, gibt es in Hamburg eine Reihe von Präventionsangeboten.

Die Website unseres Projektes BLEIB STARK! BLEIB DU SELBST! www.bleib-stark.com informiert Jugendliche über die Wirkungen und Risiken von Cannabis und verlinkt zu Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten in Hamburg.

Infos über Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten für Erwachsene in Hamburg finden sich unter www.rauschbarometer.de.

Eltern und Fachkräfte finden passende Informationen unter anderem auf der Seite www.cannabispraevention.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Aktuelle Informationen zu den rechtlichen Regelungen des Cannabiskonsums finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.

Kontakt

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(Geschäftsführerin)