Suchthilfe und geflüchtete Menschen

Bericht vom Fachtag der Hamburger Suchthilfe am 10.11.2016

In den letzten 18 Monaten sind ca. 800.000 Menschen dem Nahen Osten und Afrika über das Mittelmeer nach Deutschland geflohen. Sie sind von Kriegen und Armut betroffen oder werden wegen ihrer Herkunft, Religion, politischen oder sexuellen Einstellung verfolgt. Gemeinsam sind vielen dieser Menschen die häufig traumatischen Erlebnisse, die sie mitgebracht haben. Darüber hinaus haben sie Probleme, die Trennung von Familie, Freunden und Heimat zu verarbeiten. Manche der geflüchteten Menschen entwickeln aufgrund dieser Erlebnisse möglicherweise eine Suchterkrankung. Andere wiederrum bringen Substanzmissbrauch oder eine Substanzabhängigkeit aus ihren Herkunftsländern mit. Der Zusammenhang zwischen einer Traumatisierung und Substanzmissbrauch ist wissenschaftlich erwiesen. Laut Hamburger Basisdatendokumentation der ambulanten Suchthilfe (BADO 2016) verfügen bereits jetzt über 30% aller KlientInnen in der ambulanten Suchthilfe über einen Migrationshintergrund. Aus Flüchtlingsaufnahmestellen wie auch aus Suchthilfeeinrichtungen in Hamburg gehen erst Hinweise zu Substanz- und Drogenkonsum von geflüchteten Menschen ein bzw. - vor allem niedrigschwellige - Suchthilfeeinrichtungen werden von Betroffenen aufgesucht.

Vor diesem Hintergrund veranstaltete SUCHT.HAMBURG gemeinsam mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie dem Fachrat Drogen und Sucht am 10. November 2016 den Fachtag „Suchthilfe und geflüchtete Menschen - Ansprüche und Möglichkeiten für Versorgung, Beratung und Hilfe“ mit dem Ziel, Wissen in Bezug auf die Ansprüche auf Behandlungs- und Hilfeangebote für geflüchtete Menschen und (EU-) BürgerInnen aus Europa mit einer Suchterkrankung zu vermitteln.

Nahezu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem aus dem Bereich der Hamburger Suchthilfe kamen zusammen, um neben den juristischen Hintergründen vor allem im Rahmen von interdisziplinären Fallbesprechungen Lösungen für Fragen wie zum Beispiel Wer übernimmt die Kosten für Behandlung und Therapie bei unklaren Aufenthaltstiteln oder laufenden Asylverfahren? Welche ausländerrechtlichen Folgen kann Sucht möglicherweise haben? Welche Leistungen sind möglich, wenn noch kein Asylantrag gestellt werden konnte, welche nach Asylbewerberleistungsgesetz, welche Behandlung kann ich Bürgerinnen und Bürgern aus der EU oder aus (noch) nicht EU-Ländern anbieten? zu finden.


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Der Fachtag machte deutlich, dass das Asyl-, Ausländer- und Sozialrecht im Hinblick auf die o.g. Fragen nur wenig verallgemeinerbar ist. D.h. sehr häufig kommen Einzelfallentscheidungen zum Tragen, die auf erfolgreichen Klagen beruhen. Erfreulicherweise wurde im Rahmen der Fallbesprechungen aber auch deutlich, dass bereits sehr viel Know How zu diesen zum Teil sehr spezifischen Fragen und Rechtsgebieten vorhanden ist und dies durch gezielte Zusammenarbeit mit anderen Hilfesystemen sehr häufig auch gewinnbringend eingesetzt werden kann.rrträge

Im Abschlussgespräch wurde darüber hinaus auch deutlich, dass neben rechtlichen Grenzen, auf beiden Seiten sicherlich auch Zugangsbarrieren bestehen. Diese können durch die fortschreitende interkulturellen Öffnung der Einrichtungen und ihrer Strukturen, wie auch der Kompetenzen der Mitarbeitenden weiter gesenkt werden. Im weiteren ist die Kooperation mit anderen Hilfebereichen wie zum Beispiel Flüchtlingsberatungsstellen unbedingt notwendig, um Verbesserungen in der Versorgung geflüchteter Menschen aber auch von EU-BürgerInnen und BürgerInnen aus anderen europäischen Ländern zu erreichen.

Vortrag Herr Claudius Brenneisen (Rechtsanwalt)
Programm

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